Kommunale Wärmeplanung Gemeinde Petting – Veröffentlichung des finalen Gesamtberichtes

Die Gemeinde Petting hat gemäß § 4 Abs. 2 Wärmeplanungsgesetz (WPG) in Verbindung mit der Verordnung zur Ausführung energiewirtschaftlicher Vorschriften (AVEn) einen kommunalen Wärmeplan erstellt. Der Wärmeplan wurde durch das Regionalwerk erarbeitet und lag dem Gemeinderat in der Endfassung vor.

Der Gemeinderat der Gemeinde Petting beschloss den kommunalen Wärmeplan in der vorliegenden Endfassung gemäß § 13 Abs. 5 WPG. Hiermit wird der Wärmeplan für die Dauer von drei Monaten nach Beschlussfassung des Gemeinderats auf der gemeindlichen Website veröffentlicht. Zudem wird der Plan beim Bayerischen Landesamt für Maß und Gewicht (LMG) eingereicht und die Schlussrate der Konnexitätszahlung beantragt.

KWP_Bericht_Petting

KWP Petting Anhang Clustersteckbriefe