Bekanntmachung: 15. Änderung des Bebauungsplans LAINDEN

Bekanntmachung

 

über den Vollzug des Baugesetzbuches – 15. Änderung des Bebauungsplans LAINDEN:

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB;

Unterrichtungs- und Äußerungsmöglichkeit für die Öffentlichkeit gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 und § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB; Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat hat am 20.11.2025 beschlossen im Gebiet LAINDEN im Bereich des Flurstücks 149/7, Gemarkung Petting den Bebauungsplan zu ändern. Der Bebauungsplan soll im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB aufgestellt werden. Von einem Umweltbericht gemäß §2a BauGB sowie von der Angabe nach § 3 Abs. 2 S. 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, wird abgesehen. Ferner wird auf eine Flächennutzungsplanänderung, Umweltbericht, Ausgleichsflächen und Vorabunterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB verzichtet.

Ein Planentwurf ist von den Magg Architekten, Freilassing ausgearbeitet worden. Er wurde mit Begründung in der Fassung vom 07.11.2025 vom Gemeinderat am 20.11.2025 gebilligt.

Dieser Planentwurf liegt in der Zeit vom 15.12.2025 bis 14.01.2026 im Rathaus der Gemeinde Petting, Hauptstraße 34, öffentlich aus.

Während der Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen (schriftlich oder zur Niederschrift) vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Diese Bekanntmachung sowie die Pläne mit allen oben beschriebenen Unterlagen können auch auf der gemeindlichen Homepage www.gemeinde-petting.de unter Verwaltung/Bauamt/Bauleitplanung/derzeit laufende Verfahren abgerufen werden.

 

Gemeinde Petting

Petting, den 09.12.2025

gez. Karl Lanzinger, 1. Bürgermeister

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