Kommunalwahl 2026
Am 08. März 2026 findet die nächste Kommunalwahl statt.
Alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgerinnen der Gemeinde Petting sind aufgerufen, die Bürgermeisterin/den Bürgermeister und den Gemeinderat der Gemeinde Petting für die Wahlperiode 2026 bis 2032 zu wählen. Außerdem findet auch die Wahl zum Kreistag für den Landkreis Traunstein statt.
Wer ist wahlberechtigt?
Wahlberechtigt sind Sie, wenn Sie am Tag der Wahl
- 18 Jahre alt sind,
• die deutsche oder eine andere EU-Staatsangehörigkeit haben,
• seit mindestens drei Monaten in Petting wohnen (bei mehreren Wohnungen: mit Hauptwohnsitz),
• nicht vom Stimmrecht ausgeschlossen sind.
Wenn diese Voraussetzungen auf Sie zutreffen werden Sie automatisch in das Wählerverzeichnis für die Kommunalwahl in Petting eingetragen.
Unterstützungsunterschriften
Im Gegensatz zu „Alten Wahlvorschlagsträgern“, die bereits im Gemeinderat bzw. Kreistag vertreten sind, und „Privilegierten Wahlvorschlagsträgern“ (entsprechend der Bekanntmachung des Bayerische Landesamtes für Statistik vom 1. April 2025
( https://www.statistik.bayern.de/mam/wahlen/kommunalwahlen/20250401-_bekanntmachung_%C2%A7_36_abs._1_glkrwo-1.pdf ) benötigen neue Wahlvorschlagsträger zusätzlich zu den zehn Pflichtunterschriften auf dem Wahlvorschlag weitere Unterstützungsunterschriften von Wahlberechtigten.
Diese Unterstützungsunterschriften können Sie dem Tag nach der Einreichung des Wahlvorschlages im Rathaus der Gemeinde Petting, Hauptstraße 34, 83367 Petting, Einwohnermeldeamt im EG, leisten.
Wenn Sie wegen Krankheit oder körperlicher Behinderung nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten in der Lage sind, den Eintragungsraum aufzusuchen, erhalten Sie auf Antrag einen Eintragungsschein. Damit können Sie eine Hilfsperson beauftragen, Ihre Unterstützung eines bestimmten Wahlvorschlags im Eintragungsraum durch Unterschrift vorzunehmen.
Den Antrag können Sie per Post, Fax, eMail (info@gemeinde-petting.de ) oder durch einen Vertreter/Bevollmächtigten an das Wahlamt richten. Ein telefonischer Antrag ist nicht möglich.
Den entsprechenden Antrag können Sie hier herunterladen: https://www.gemeinde-petting.de/politik/wahlen/#119-229-wpfd-kommunalwahlen-2026
Sie erhalten dann einen entsprechenden Eintragungsschein. Mit diesem von Ihnen ergänzten Eintragungsschein kann die beauftragte Hilfsperson Ihre Unterstützung für einen Wahlvorschlag eintragen.
Weitere Informationen zu den Eintragungsmöglichkeiten finden Sie auch in der entsprechenden Bekanntmachung.
Versand der Wahlbenachrichtigungen
Ab 26. Januar 2026 beginnt der Versand der Wahlbenachrichtigungen.
Wenn Sie wahlberechtigt sind und bis zum 15. Februar 2026 keine Wahlbenachrichtigung bekommen haben, fragen Sie bitte beim Einwohnermeldeamt/Wahlamt nach.
Wir weisen darauf hin, dass die Wahlberechtigung nicht vom Erhalt der Wahlbenachrichtigung abhängt, sondern vom Eintrag im Wählerverzeichnis.
Beantragung von Briefwahlunterlagen
Frühestens ab 16.02.2026 können frühestens Wahlscheine erteilt werden und damit Briefwahlunterlagen versandt werden.
Es wird wieder die Möglichkeit geben, Briefwahlunterlagen online zu beantragen.
Weitere Informationen
Weitere Informationen erhalten Sie hier: https://www.statistik.bayern.de/wahlen/kommunalwahlen/index.html
Auch auf der Internetseite der Bayerischen Landeszentrale für politische Bildungsarbeit werden in Kürze Wahlinformationsbroschüren bereitgestellt: https://www.blz.bayern.de/kommunalwahl-2026.html
Die Gemeinde Petting weist darauf hin, dass die Meldebehörde nach den Vorschriften des Bundesmeldegesetzes (BMG) Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher oder kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorausgehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister über Vor- und Familiennamen, Doktorgrade und Anschriften von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen darf, für deren Zusammensetzung das Lebensalter bestimmend ist (§ 50 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit Art. 44 Abs. 1 Satz 1 BMG). Die Geburtstage der Wahlberechtigten dürfen dabei nicht mitgeteilt werden (§ 50 Abs. 1 Satz 2 BMG). Die Betroffenen haben das Recht, der Übermittlung ihrer Daten zu widersprechen (§ 50 Abs. 5 Halbsatz 1 BMG). Eine Begründung hierfür ist nicht erforderlich. Wer bereits früher einer entsprechenden Übermittlung widersprochen hat, braucht dies nicht erneut zu tun; die Übermittlungssperre bleibt bis zu einem schriftlichen Widerruf gespeichert. Wahlberechtigte, die erstmals von diesem Recht Gebrauch machen möchten, können sich dazu mit der Meldebehörde schriftlich oder auch persönlich wie folgt in Verbindung setzen: Gemeinde Petting, Einwohnermeldeamt, EG, Hauptstraße 34, 83367 Petting E-Mail: agnes.parzinger@gemeinde-petting.de /// birgit.oellerer@gemeinde-petting.de Montag – Freitag 8.00 – 12.00 Uhr sowie Mittwoch zusätzlich von 13.00 – 18.00 Uhr Petting, den 09.03.2021 gez. Karl Lanzinger 1. Bürgermeister