Wahlen

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen rund um Wahlen auf lokaler, nationaler und europäischer Ebene. Wir stellen Ihnen die relevanten PDF-Dateien zur Kommunalwahl zur Verfügung und bieten Ihnen eine externe Verlinkung zu den Wahlseiten des Landkreises, auf denen Sie Informationen zu Europawahlen, Bundestagswahlen, Landtagswahlen, Bezirkswahlen sowie zu Volksbegehren, Volksentscheiden und Bürgerentscheiden finden.

Die Kommunalwahl ist von großer Bedeutung für unsere Gemeinde, und wir möchten sicherstellen, dass Sie Zugang zu allen relevanten Unterlagen haben. Hier können Sie die entsprechenden PDF-Dateien herunterladen, um sich über die Kandidaten und ihre Programme zu informieren.

Darüber hinaus möchten wir Sie ermutigen, auch an anderen wichtigen Wahlen teilzunehmen, die unser Land und Europa beeinflussen. Über die externe Verlinkung gelangen Sie zu den offiziellen Wahlseiten des Landkreises, auf denen Sie umfassende Informationen zu Europawahlen, Bundestagswahlen, Landtagswahlen, Bezirkswahlen sowie zu Volksbegehren, Volksentscheiden und Bürgerentscheiden finden.

Wir möchten Sie ermutigen, von Ihrem demokratischen Recht Gebrauch zu machen und Ihre Stimme bei den verschiedenen Wahlen zu erheben. Jede Wahl bietet Ihnen die Möglichkeit, aktiv an der Gestaltung unserer Gesellschaft mitzuwirken.

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei den kommenden Wahlen und stehen Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung.

Die Gemeinde Petting weist darauf hin, dass die Meldebehörde nach den Vorschriften des Bundesmeldegesetzes (BMG) Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher oder kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorausgehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister über Vor- und Familiennamen, Doktorgrade und Anschriften von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen darf, für deren Zusammensetzung das Lebensalter bestimmend ist (§ 50 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit Art. 44 Abs. 1 Satz 1 BMG). Die Geburtstage der Wahlberechtigten dürfen dabei nicht mitgeteilt werden (§ 50 Abs. 1 Satz 2 BMG).

Die Betroffenen haben das Recht, der Übermittlung ihrer Daten zu widersprechen (§ 50 Abs. 5 Halbsatz 1 BMG). Eine Begründung hierfür ist nicht erforderlich. Wer bereits früher einer entsprechenden Übermittlung widersprochen hat, braucht dies nicht erneut zu tun; die Übermittlungssperre bleibt bis zu einem schriftlichen Widerruf gespeichert. Wahlberechtigte, die erstmals von diesem Recht Gebrauch machen möchten, können sich dazu mit der Meldebehörde schriftlich oder auch persönlich wie folgt in Verbindung setzen:

Gemeinde Petting, Einwohnermeldeamt, EG, Hauptstraße 34, 83367 Petting
E-Mail: agnes.parzinger@gemeinde-petting.de  /// birgit.oellerer@gemeinde-petting.de

Montag – Freitag 8.00 – 12.00 Uhr
sowie Mittwoch zusätzlich von 13.00 – 18.00 Uhr

Petting, den 09.03.2021

gez.
Karl Lanzinger
1. Bürgermeister